Verwaltungsreform Baden-Württemberg
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 30. Juni 2004 eine umfassende Reform der Landesverwaltung beschlossen. Mit Inkrafttreten der Verwaltungsreform zum 01. Januar 2005 sind die vier Oberschulämter in den Regierungspräsidien in die Abteilung 7 (Schule und Bildung) eingegliedert worden. Die unteren Schulaufsichtsbehörden (ehemalige Staatliche Schulämter) wurden in die Landratsämter und Stadkreise integriert.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den neuen Standorten und Internetseiten.
Die Aufgaben der ehemaligen Staatlichen Schulämter wurden folgenden Ämtern zugewiesen:
Biberach:
Freudenstadt:
Göppingen:
Karlsruhe:
Schwäbisch Gmünd:
Sindelfingen:
Waiblingen:
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Wichtiger Hinweis:
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